Sächsische Anstalt
für kommunale Datenverarbeitung
Postfach 1393
01873 Bischofswerda
Antrag auf Einrichtung eines Zugangs zum Abruf einfacher Melderegisterauskünfte aus dem Sächsischen Melderegister
Organisation / Firma
Antragsteller und für den Zugang Verantwortlicher
Zugang
Datenabrufe aus dem Sächsischen Melderegister werden u.a. für Zwecke der Datenschutzkontrolle protokolliert und müssen einer abrufenden natürlichen Person eindeutig zuordenbar sein. Bitte wählen Sie die für Ihre Organisation geeignete Art des Zugangs.
Zum Abruf einfacher Melderegisterauskünfte nach § 49 Bundesmeldegesetz im automatisierten Verfahren beantrage ich für die o.g. Organisation einen Zugang zum Sächsischen Melderegister. Ich bitte um die Einrichtung eines zum Datenabruf berechtigten Nutzerkontos und versichere, dass dieses ausschließlich durch mich persönlich genutzt wird. Sollte später ein Bedarf für den Datenabruf durch weitere Personen entstehen, werde ich vorab die Anpassung des Zugangs beantragen.
Zum Abruf einfacher Melderegisterauskünfte nach § 49 Bundesmeldegesetz im automatisierten Verfahren beantrage ich für die o.g. Organisation einen Zugang zum Sächsischen Melderegister. Ich bitte um die Einrichtung eines zur Nutzerverwaltung berechtigten Nutzerkontos und versichere, dass dieses ausschließlich durch mich persönlich genutzt wird. Die persönlichen Konten aller weiteren zum Datenabruf berechtigten Nutzer meiner Organisation werden durch mich erstellt und verwaltet.
Beauftragter für die Verwaltung der Nutzerkonten (Organisationsadministrator)
Zum Abruf einfacher Melderegisterauskünfte nach § 49 Bundesmeldegesetz im automatisierten Verfahren beantrage ich für die o.g. Organisation einen Zugang zum Sächsischen Melderegister. Ich bitte um die Einrichtung eines zur Nutzerverwaltung berechtigten Nutzerkontos für die als Organisationsadministrator benannte Person. Diese wurde von mir in die Aufgaben zur Erstellung und Verwaltung der persönlichen Konten der zum Datenabruf berechtigten Nutzer meiner Organisation eingewiesen.
Zahlung
Die bei der Nutzung des Zugangs entstehenden Gebühren sind in der Regel mit einem der angebotenen elektronischen Zahlverfahren zu begleichen. Eine erfolgreiche Zahlung ist Voraussetzung für den Zugriff auf das Bearbeitungsergebnis.
Insbesondere bei gewerblicher Nutzung kann als zusätzliches Zahlverfahren die nachträgliche Gebührenabrechnung mit Bezahlung durch Banküberweisung angeboten werden.
Datum
Unterschrift des Antragstellers
Firmenstempel
Sofern die antragstellende Person für die Organisation nicht oder nicht allein vertretungsberechtigt ist, sind die Unterschriften der (weiteren) Vertretungsberechtigten erforderlich:
Datum
Unterschrift der (weiteren) Vertretungsberechtigten
Name(n) in Druckschrift
(Das Formular bitte elektronisch ausfüllen und anschließend ausdrucken.)