Sächsische Anstalt
für kommunale Datenverarbeitung
Postfach 1393
01873 Bischofswerda
Antrag auf Einrichtung eines Zugangs zum Abruf einfacher Melderegisterauskünfte aus dem Sächsischen Melderegister für private Zwecke
Zum Abruf einfacher Melderegisterauskünfte nach § 49 Bundesmeldegesetz im automatisierten Verfahren beantrage ich die Einrichtung eines Zugangs zum Sächsischen Melderegister.
Ich versichere, dass der Zugang ausschließlich durch mich persönlich genutzt wird.
Zahlung
Die bei der Nutzung des Zugangs entstehenden Gebühren sind mit einem der angebotenen elektronischen Zahlverfahren zu begleichen. Eine erfolgreiche Zahlung ist Voraussetzung für den Zugriff auf das Bearbeitungsergebnis.