Informationen für Behörden
Inhalt
1. Allgemeines
Regelmäßige Datenübermittlungen an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen sind zulässig, soweit dies durch Bundes- oder Landesrecht unter Festlegung des Anlasses und des Zwecks der Übermittlungen, der Empfänger und der zu übermittelnden Daten bestimmt ist. Ein Datenabruf ist dann zulässig, wenn dazu im Einzelfall dienstliche Veranlassung besteht und die Kenntnis der Daten zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der einzelnen getätigten Datenabrufe trägt gemäß § 39 Abs. 4 BMG die abrufberechtigte Stelle. Gleichwohl wird jeder Datenabruf, der nicht eine in § 34 Abs. 4 Satz 1 BMG genannte Behörde betrifft, durch die SAKD protokolliert. Diese Protokolldaten dürfen insbesondere für Zwecke der Datenschutzkontrolle genutzt und an die für diese Auswertung zuständigen Stellen, u.a. den Sächsischen Datenschutzbeauftragten, übermittelt werden.
2. Kosten
Für Datenübermittlungen und Auskünfte an Behörden, sonstige öffentliche Stellen und Gerichte entstehen diesen gemäß § 9 Abs. 2 SächsAGBMG keine Kosten.
3. Sächsische Behörden
Die SAKD stellt den Behörden des Freistaates Sachsen sowie seiner Aufsicht unterstehenden Stellen wahlweise eine Web-Anwendung oder einen Web-Service zur Nutzung des Sächsischen Melderegisters (SMR) zur Verfügung. Nutzungsvoraussetzung ist eine Registrierung der abrufenden Stelle. Nach der Registrierung werden für die abrufende Stelle je nach rechtlicher Grundlage ein oder mehrere Abrufverfahren freigeschaltet, die sich u.a. hinsichtlich des übermittelten Datenumfangs unterscheiden. Näheres zu den einzelnen Abrufverfahren regeln das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Sächsische Meldeverordnung (SächsMeldVO). Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen bzgl. der Beantragung eines Zugangs und der Aktualisierung der bei uns hinterlegten Kontaktdaten.
3.1 Anmeldung
Gehört Ihre Behörde zum berechtigten Adressatenkreis, der das SMR nutzen darf, verwenden Sie bitte zur Antragstellung ausschließlich das von uns bereitgestellte Anmeldeformular.
Bitte tragen Sie im Anmeldeformular Ihre Anschrift, die verschiedenen Ansprechpartner und deren Kontaktdaten ein. Wichtig ist auch die Mitteilung, ob der Zugriff auf das SMR über das Internet erfolgen soll. Ein Zugriff über das Internet ist im Ausnahmefall und auch nur dann möglich, wenn weder ein Zugang zum Sächsischen Verwaltungsnetz der Landesverwaltung (SVN) noch zum Kommunalen Datennetz (KDN) zur Verfügung stehen.
Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Unterschriften und Dienstsiegel und senden Sie das ausgefüllte Antragsformular im Original an die SAKD. Stimmt die SAKD Ihrem Antrag zu, wird sie die Einrichtung eines Mandanten für Ihre Behörde sowie des im Antrag namentlich benannten Behördenadministrators beim technischen Betreiber des SMR veranlassen. Der technische Betreiber, die Lecos GmbH, sendet dem Behördenadministrator die erforderlichen Zugangsdaten und weiterführende Informationen zur Nutzung des SMR zu. Aufgabe des Behördenadministrators ist es dann, die datenabrufberechtigten Nutzer für die einzelnen Organisationseinheiten Ihrer Behörde anzulegen und zu verwalten.
Der Zugang zu weiteren Abrufverfahren nach SächsMeldVO kann für einzelne Fachbereiche auf gesonderten Antrag eingerichtet werden. Verwenden Sie dazu bitte das Formular zum Antrag auf Erweiterung des Behördenzugangs und wählen Sie das für Ihre Behörde in Frage kommende Abrufverfahren aus.
3.2 Aktualisierung
Besitzt Ihre Behörde bereits einen Zugang zum SMR und haben sich in Ihrem Haus Änderungen in den Zuständigkeiten oder Kontaktdaten der administrativen Ansprechpartner ergeben, so nutzen Sie bitte zur Mitteilung der Änderungen an die SAKD ausschließlich das von uns bereitgestellte Änderungsformular. Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Unterschriften und Dienstsiegel und senden Sie das ausgefüllte Änderungsformular im Original an die SAKD.
Wichtiger Hinweis: Muss aufgrund personeller Veränderungen beispielsweise ein Administrator in Ihrer Behörde neu bestimmt werden, darf der neue Administrator nicht die Zugangsdaten des ausgeschiedenen Administrators weiter verwenden. Für den neuen Administrator sind neue Zugangsdaten zu beantragen, der Zugang des ausgeschiedenen Administrators ist als zu löschen zu melden.
Auch Namensänderungen eines benannten Ansprechpartners, insb. wenn diese mit einer Änderung der Kontaktdaten wie z. B. der E-Mail-Adresse einhergehen, teilen Sie uns bitte umgehend mit.
3.3 Administrationsoberfläche
Administratoren der jeweiligen Behörde nutzen bitte folgenden Link, um sich anzumelden:
4. Bundesbehörden und Behörden übriger Länder
Die öffentlichen Stellen des Bundes und die öffentlichen Stellen übriger Länder können auf das SMR ausschließlich über OSCI-Transport in der Version 1.2 unter Nutzung von OSCI-XMeld in der jeweils gültigen Version gemäß § 2 Abs. 1 BMeldDAV zugreifen. Die jeweils aktuelle Version von OSCI XMeld wird auf den Webseiten der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) veröffentlicht.
Eine gesonderte Anmeldung bzw. Registrierung bei der SAKD ist für den Zugriff auf das SMR nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch ein Eintrag im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) in den für Behördenabrufe zugelassenen Kategorien. Ansprechpartner hierfür sind die DVDV pflegenden Stellen der Länder bzw. das Bundesverwaltungsamt. In einigen Ländern übernehmen sogenannte zentrale Stellen die Aufgabe länderübergreifender Datenabrufe. In diesem Fall können sich Nutzer auch an die für ihr Land zuständige zentrale Stelle wenden.