Häufig gestellte Fragen

Stand Oktober 2023

Hier finden Sie Antworten auf immer wieder im Zusammenhang mit der Nutzung des Sächsischen Melderegisters (SMR) gestellte Fragen.

1. Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Daten aus dem SMR im Dialogverfahren abrufen zu können?

Sie benötigen einen Computer mit einem marktgängigen aktuellen Internet-Browser um auf die Seiten des SMR zuzugreifen.

Zum Seitenanfang

2. Woher bekomme ich meine Zugangsdaten?

Privater Abrufer

Nach positiver Prüfung des Antrags auf Einrichtung eines Zugangs zum Abruf einfacher Melderegisterauskünfte aus dem Sächsischen Melderegister (SMR) bekommt der private Nutzer die Zugangsdaten übersandt.

Private Abrufer (Großkunden)

Vielabrufer können mit der SAKD eine Großkundenvereinbarung abschließen. Der darin genannte Organisationsadministrator bekommt die Zugangsdaten übersandt. Er ist berechtigt, weitere Nutzer anzulegen und diese zu verwalten.

Behördliche Abrufer

Von einer Behörde wird zunächst ein Antrag auf Einrichtung eines Behördenzugangs zum Sächsischen Melderegister (SMR) gestellt, darin wird ein Behördenadministrator festgelegt. Nach positiver Antragsprüfung bekommt dieser die Zugangsdaten übersandt.

Bestehender Behördenzugang (weitere Admins bzw. Nutzer)

Bei einem bestehenden Behördenzugang wenden sich Interessenten an den jeweiligen Behördenadministrator. Dieser ist für die Nutzerverwaltung verantwortlich. Er kann insbesondere weitere Nutzer einrichten, sperren oder löschen.

Ein Antrag auf Erweiterung des Behördenzugangs zum Sächsischen Melderegister (SMR) kann bei der SAKD gestellt werden, wenn ein Abrufverfahren entsprechend den Vorgaben der SächsMeldVO genutzt werden soll.

Zum Seitenanfang

3. Woher kommen die im SMR abrufbaren Daten?

In Sachsen gibt es mehr als 300 Einwohnermeldeämter. Diese erfassen und verwalten die Meldedaten der in den rund 430 sächsischen Gemeinden gemeldeten Einwohner.

Das SMR ist aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung von allen sächsischen Einwohnermeldeämtern tagaktuell mit Daten zu beliefern.

Zum Seitenanfang

4. Wie aktuell sind die im SMR abrufbaren Daten?

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind die Einwohnermeldeämter dazu verpflichtet, tagaktuell jede Änderung an den gespeicherten Daten an das SMR mitzuteilen. Änderungen in den lokalen Melderegistern erreichen das SMR in der Regel binnen 24 Stunden.

Zum Seitenanfang

5. Welche Personen kann ich im SMR finden?

Im SMR finden Sie jede Person, die in Sachsen in einem amtlichen Einwohnermelderegister mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist oder gemeldet war.

Es besteht derzeit keine Anbindung an Melderegister anderer Bundesländer. Liegen Daten zum Wegzug dieser Person in ein anderes Bundesland vor, so werden die Angaben zur Wegzugswohnung ausgegeben.

Zum Seitenanfang

6. Was ist, wenn die gesuchte Person ihrer gesetzlichen Meldepflicht nicht nachgekommen ist?

Sie erhalten auch hier die Auskunft basierend auf den in den örtlichen Melderegistern gespeicherten Daten, die in diesem Fall ggf. inaktuell sind. In Sonderfällen (wenn durch die örtlichen Meldebehörden eine Registerbereinigung vorgenommen wurde), wird als Ergebnis "verzogen - Anschrift unbekannt" ausgegeben.

Nach dem deutschen Melderecht muss jede in Deutschland lebende Person mit der aktuellen Wohnanschrift beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfasst sein. Wer sich nicht an-, um- oder abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Nichtnachkommen der gesetzlichen Meldepflicht kann darüber hinaus z. B. bei einer Gläubigerbenachteiligung auch eine Straftat darstellen.

Zum Seitenanfang

7. Was ist, wenn die gesuchte Person ihren Namen geändert hat (z. B. nach Heirat)?

Trotz Änderung des Vor- oder Familiennamens einer Person kann die gesuchte Person in den meisten Fällen gefunden werden, da in den gemeindlichen Melderegistern auch die früheren Namen der Einwohner gespeichert werden. Die Suchalgorithmen des SMR durchsuchen sowohl die aktuellen als auch die früheren Namen der Einwohner.

Zum Seitenanfang

8. Was geschieht, wenn die gesuchte Person verstorben ist?

Sie erhalten die reguläre einfache Melderegisterauskunft mit dem zusätzlichen Hinweis, dass die Person verstorben ist.

Zum Seitenanfang

9. Welche Daten muss ich angeben, um jemanden zu finden?

Informationen zu den erforderlichen Suchkriterien für eine einfache Melderegisterauskunft sind unter Private Abrufer zu finden.

Zum Seitenanfang

10. Was bedeuten die Arten der Recherche „aktiver Meldebestand“ und „Datenbestand der gesonderten Aufbewahrung“?

Im aktiven Meldedatenbestand kann nach Einwohnern gesucht werden, die in der jeweiligen sächsischen Gemeinde aktuell gemeldet sind oder in den zurückliegenden 5 Jahren gemeldet waren. Der Datenbestand der gesonderten Aufbewahrung enthält Meldedaten zu Einwohnern, die seit mindestens 5 Jahren aus der jeweiligen Gemeinde verzogen bzw. verstorben sind.

Zum Seitenanfang

11. Was ist der „Suchfokus“?

Als Landesspiegelregister verfügt das SMR über Meldedaten aus alle sächsischen Gemeinden. In vielen Fällen ist es jedoch erforderlich, den Bereich der Suche räumlich einzuschränken, um zu brauchbaren Ergebnissen zu gelangen. Daher ist es möglich, die Suche auf einen der ehemaligen Direktionsbezirke, einen Landkreis oder eine einzelne Gemeinde zu beschränken, zu fokussieren. Eine solche räumliche Beschränkung bezeichnen wir als Fokus der Suche bzw. als Suchfokus.

Für die einfache Melderegisterauskunft nach § 49 BMG und die Personensuche nach §§ 34a Abs. 2, 38 Abs. 1 BMG ist die Suchfokusbeschränkung eine Pflichtangabe.

Zum Seitenanfang

12. Wird zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden?

Bei der Suche wird grundsätzlich nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden. Sowohl „katrin“ als auch „KATRIN“ finden den Namen „Katrin“.

Zum Seitenanfang

13. Welche Schreibweise ist für den Geburtsort die Richtige?

Die Schreibweisen für Geburtsorte können von Person zu Person und von Melderegister zu Melderegister stark variieren. Seitens des SMR werden Anstrengungen unternommen, diese differierenden Schreibweisen für die Suche zusammenzufassen, um den Anwender zu unterstützen. Das Ergebnis ist das Geburtsortregister des SMR. Wir empfehlen grundsätzlich die Verwendung dieses Registers.

Um bei nicht eindeutiger Schreibweise des Geburtsortes die richtige Bezeichnung zu finden, können Teile des Namens mit einem * ergänzt werden.

Bsp.: Die Person ist in Dresden Weißig geboren. Um die richtige Schreibweise zu finden, kann man den Ort mit * („Dresden*“) oder auch nur Namensteile des Ortes mit * („Dresd*“) eingeben. Es erfolgt die Ausgabe einer Trefferliste, eine Auswahl ist möglich.

Zum Seitenanfang

14. Welche Schreibweise ist für den Namen des Wohnortes und der Straße die Richtige? Nutzung des Orts- und Straßenregisters

Die Schreibweisen von Wohnorten und Straßennamen innerhalb dieser Wohnorte können zwischen den Melderegistern differieren. Seitens des SMR werden Anstrengungen unternommen, diese differierenden Schreibweisen für die Suche zusammenzufassen um den Anwender zu unterstützen. Das Ergebnis ist das Orts- und Straßenregister des SMR. Wir empfehlen grundsätzlich die Verwendung dieses Registers.

Um bei nicht eindeutiger Schreibweise eines Straßennamens bzw. Ortsnamens die richtige Bezeichnung zu finden, können Teile des Namens mit einem * ergänzt werden.

Bsp.: Es wird die Bischofstraße in Bischofswerda gesucht. Um die richtige Schreibweise zu finden, gibt man „Bisch*“ mit der Ortsangabe Bischofswerda ein. Es erfolgt die Ausgabe einer Trefferliste und die gewünschte Anschrift kann ausgewählt werden.

Zum Seitenanfang

15. Was sind Adressierungszusätze? Muss man diese angeben?

Wenn Sie Hausnummernbuchstaben, Teilnummern der Hausnummer oder Stockwerk sowie einen Adresszusatz in Ihrer Suche verwenden möchten, können Sie durch betätigen der entsprechenden Schaltfläche die erforderlichen Eingabefelder in die Suchmaske einblenden lassen.

Adressierungszusätze sind keine Pflichtfelder und sollten nur dann verwendet werden, wenn die Suche sonst zu keinem eindeutigen Ergebnis führt.

Zum Seitenanfang

16. Was bedeutet Adresskettenverfolgung?

Eine Adresskettenverfolgung ist das vorwärtsgerichtete Verfolgen einer Kette von Umzügen zwischen verschiedenen Gemeinden. Ziel ist es, automatisiert die aktuelle Wohnanschrift der gesuchten Person oder die letzte bekannte Wegzugsanschrift zu ermitteln.

Zum Seitenanfang

17. Was bedeutet die Ausprägung „nicht bekannt“ der Suchangabe Familienstand?

Die zur Auswahl stehenden Suchangaben zum Familienstand, sind Angaben, die so im amtlichen Datenbestand erfasst sind. Das heißt, dass eine Suche mit der Auswahl „nicht bekannt“ nur erfolgreich sein kann, wenn der Familienstand auch so im Melderegister erfasst ist. Es sollte daher „keine Angabe“ ausgewählt werden, wenn dem Anfragenden der Familienstand unbekannt ist.

Zum Seitenanfang

18. Was bewirkt die Option "Schriftliche Auskunft bei neutraler Antwort aufgrund Auskunftssperre gewünscht"?

Trifft die Suchanfrage eine Person eindeutig, zu der eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG im Melderegister eingetragen ist, wird über die betroffene Person keine Auskunft erteilt. Sie erhalten stattdessen eine sog. neutrale Antwort. Gleichzeitig muss oder kann (abhängig von der konkreten Art der Auskunftssperre) die örtliche Meldebehörde über den Versuch eines Datenabrufs unterrichtet werden, da diese unter Umständen zusätzlich Informationspflichten trifft.

Mit der Bearbeitungsoption "Schriftliche Auskunft bei neutraler Antwort aufgrund Auskunftssperre gewünscht" können Sie der Meldebehörde mitteilen, dass Sie an einer schriftlichen Auskunft interessiert sind, auch wenn diese erst mit einem erheblichen Zeitversatz bei Ihnen eintrifft. Die Meldebehörde wird bei gesetzter Option abwägen, ob eine Auskunft ohne Gefährdung der betroffenen Person möglich ist und nur in diesem Fall eine solche auf dem Postweg erteilen. Für die schriftliche Melderegisterauskunft kann sie zusätzlich die für schriftliche Melderegisterauskünfte im Sächsischen Kostenverzeichnis vorgesehene Gebühr verlangen!

Zum Seitenanfang

19. Welche Daten erhalte ich mit der einfachen Melderegisterauskunft?

Informationen zum Ergebnis einer einfachen Melderegisterauskunft sind unter Private Abrufer zu finden.

Zum Seitenanfang

20. Was kostet eine Auskunft aus dem SMR?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen und ist abhängig davon, ob die Auskunft aus dem aktiven Meldedatenbestand oder aus dem Datenbestand der gesonderten Aufbewahrung gemäß § 13 BMG erteilt wird. Gegenwärtig gelten die hier genannten Gebührensätze.

Eine Gebühr fällt gemäß § 1 SächsVwKG in jedem Falle an, auch wenn eine einfache Melderegisterauskunft kein Ergebnis im Sinne einer Adressauskunft erzielt hat oder das Ergebnis der Auskunft dem Abrufenden schon bekannt ist.

Zum Seitenanfang

21. Was bedeutet der Ergebnisstatus „Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Es werden keine Daten übermittelt.“?

Hierbei handelt es sich um die sog. "neutrale Antwort" die erteilt wird, wenn mit den von Ihnen gemachten Suchangaben eine Person nicht oder nicht eindeutig identifiziert werden konnte oder für den Datensatz des Treffers eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist.

Bei einer Nichtidentifikation stimmen die von Ihnen eingegebenen Suchangaben nicht mit den im SMR hinterlegten Daten 1:1 überein. Grund kann z.B. eine andere Schreibweise des Orts- und Straßennamens sein, welche nicht mit der von der Meldebehörde hinterlegten Schreibweise übereinstimmt. Um die Trefferquote zu erhöhen und Schreibweisendifferenzen auszugleichen, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung des Geburtsorts- bzw. Orts- und Straßenregisters.

Zum Seitenanfang