Informationen für private Abrufer

Inhalt

1. Allgemeines

An private Abrufer erteilt das Sächsische Melderegister (SMR) einfache Melderegisterauskünfte im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet im Dialogverfahren. Der Zugriff auf das Abrufverfahren erfolgt über den Webbrowser.

Hierfür können Sie sich direkt über eines der angebotenen elektronischen Authentifizierungsverfahren (Online-Ausweisfunktion) auf der Login-Seite des SMR anmelden.
Alternativ können Sie sich bei uns mit dem am Ende dieser Seite bereitgestellten Formular registrieren und ein Verfahren zur Identitätsfeststellung durchlaufen. Im Ergebnis erhalten Sie auf dem Postweg Ihre Anmeldedaten zugesandt und können damit das SMR nutzen.

Bevor Sie sich im SMR anmelden oder einen Antrag auf Registrierung stellen, prüfen Sie bitte, ob die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen für Sie zu erfüllen sind.
Beachten Sie dabei insbesondere die Hinweise in den Nutzungsbedingungen zu:

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Präambel

Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) betreibt als Meldebehörde das Sächsische Melderegister (SMR) in Sachsen gemäß § 2 SächsAGBMG. Das SMR hat unter anderem die Aufgabe, einfache Melderegisterauskünfte im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet zu erteilen. Zu diesem Zweck hält das SMR alle mit der Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte im Zusammenhang stehenden Daten der in Sachsen amtlich gemeldeten Einwohner zum Abruf bereit. Die Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen an diesen Daten tagaktuell an das SMR zu liefern.

Der Abruf einfacher Melderegisterauskünfte aus dem SMR ist über die Internetseite https://www.saechsisches-melderegister.de/ möglich.

2.2 Leistungsgegenstand und -voraussetzungen

  1. Eine Auskunft über die Anschrift eines Einwohners kann aus dem jeweiligen Datenbestand nur dann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Die gesuchte Person muss im Freistaat Sachsen amtlich gemeldet (gewesen) sein.
    • Der Anfrager kann die erforderlichen Suchkriterien beibringen:
      Pflichtangaben sind die Gemeinde, in der die Suche stattfinden soll (Suchfokus) sowie Vor- und Nachname der gesuchten Person. Des Weiteren sind entweder
      • eine Meldeanschrift der Person (aktuell oder inaktuell) innerhalb der als Suchfokus gewählten Gemeinde
      oder alternativ zwei weitere Merkmale aus nachfolgender Liste anzugeben:
      • Geschlecht oder Familienstand
      • Geburtsdatum
      • Nachstehende Merkmale sind als Suchkriterien ebenfalls rechtlich zulässig, jedoch unter praktischen Erwägungen in den meisten Fällen nicht sinnvoll einsetzbar:
        • Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
        • Ordens- oder Künstlername
        • Einzugsdatum zu einer Anschrift der gesuchten Person in der als Suchfokus gewählten Gemeinde,
        • Auszugsdatum zu einer Anschrift der gesuchten Person in der als Suchfokus gewählten Gemeinde,
        • Vor- und Familienname des gesetzlichen Vertreters
        • Vor- und Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners
        • Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft, bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch der Staat
        • Sterbedatum
        • Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch der Staat
    • Alle eingegebenen Daten müssen dem amtlich erfassten Datenbestand entsprechen. Abweichende Schreibweisen für Geburtsorte, Wohnorte und Straßen können bei Verwendung der angebotenen Hilfsregister in Grenzen durch das SMR ausgeglichen werden. Für den Erfolg einer Suche mit abweichender Schreibweise kann keine Gewähr übernommen werden.
    • Die gesuchte Person kann mit den angegebenen Daten eindeutig identifiziert werden. Erzielt eine Suche im Dialogverfahren mehrere Treffer, kann durch die Eingabe weiterer Merkmale (z.B. örtliche Begrenzung) die Suche präzisiert werden.
    • Es besteht keine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk zur gesuchten Person oder die Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 51 oder § 52 BMG liegen vor.
    • Darüber hinaus ist durch Sie als Antragsteller zu erklären, dass die Daten nicht für Zwecke
      • der Werbung oder
      • des Adresshandels
      verwendet werden. Ferner dürfen Daten zu gewerblichen Zwecken nur verwendet werden, wenn diese Zwecke angegeben wurden.
  2. Durchsuchbare Datenbestände:

    Der Meldedatenbestand beinhaltet die Daten der aktuell oder in den letzten 5 Jahren in der jeweiligen Gemeinde gemeldeten Personen. Die Bearbeitung einer einzelnen Anfrage gegen diesen Datenbestand kostet unabhängig vom Ergebnis 3,80 EUR. Bei Verarbeitung von Aufträgen die mehrere Anfragen enthalten, sind Kostenreduzierungen für Nichttreffer möglich.

    Der nach § 13 Abs. 2 BMG eingeschränkt verarbeitbare Meldedatenbestand enthält nur Daten zu Einwohnern, die seit mehr als 5 Jahren nicht mehr in der jeweiligen Gemeinde gemeldet (d.h. verzogen oder verstorben) sind. Da es sich um historische Daten teils erheblichen Alters handelt, ist mit Einschränkungen bzgl. der Vollständigkeit und Aktualität zu rechnen. Wir raten daher von der Abfrage dieses Datenbestandes in den meisten Fällen ab! Sollten Sie dennoch Anfragen gegen diesen Datenbestand richten, kostet die Bearbeitung einer einzelnen Anfrage unabhängig vom Bearbeitungsergebnis 15,00 EUR. Eine Kostenreduzierung durch die Bündelung mehrerer Anfragen in einem Auftrag ist nicht möglich.

    Weitere Details finden Sie unter Gebühren.

  3. Als Ergebnis einer einfachen Melderegisterauskunft werden folgende, dem gesetzlichen Umfang entsprechende, amtliche Informationen zu der gesuchten Person ausgewiesen:
    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad und
    • derzeitige Anschriften sowie,
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
  4. Im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft unterstützt das SMR eine automatisierte vorwärtsgerichtete Verfolgung von Umzugsketten. Das bedeutet, dass im Falle der Ermittlung eines Wegzugs in eine andere sächsische Gemeinde systemintern weitere Abfragen durchgeführt werden, um die aktuelle Anschrift oder die letzte bekannte Wegzugsanschrift des Einwohners zu ermitteln.
    Der Abrufer kann zwischen den folgenden Möglichkeiten der Adresskettenverfolgung wählen:
    • Keine Verfolgung:
      Dem Abrufer wird im Falle der Eindeutigkeit des Sucherergebnisses dieses mitgeteilt. Falls der gesuchte Einwohner verzogen ist, wird die von der Meldebehörde angegebene Wegzugsanschrift ausgegeben.
    • Normale Verfolgung:
      Im Falle eines eindeutigen positiven Suchergebnisses wird ausgehend von der ggf. hinterlegten Wegzugsanschrift eine weitere Suchanfrage SMR-intern gestartet, wenn die gefundene Person innerhalb Sachsens verzogen ist. Diese zweite Suchanfrage unterliegt ebenfalls den Bedingungen der einfachen Melderegisterauskunft. Der Suchvorgang wird im Falle eines eindeutigen positiven Suchergebnisses solange wiederholt, bis eine aktuelle Anschrift des Einwohners ermittelt wurde oder ein Wegzug aus dem Freistaat Sachsen erkannt wird. Der Anfrager erhält das Ergebnis des Melderegistereintrages, an dem die Suche beendet wurde.
  5. Aufgrund der Regelungen des Bundesmeldegesetzes können nur registrierten Nutzern einfache Melderegisterauskünfte im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet im Dialogverfahren aus dem SMR erteilt werden. Zur Registrierung melden Sie sich bitte per Online-Ausweisfunktion an oder verwenden Sie das am Ende der Seite bereitgestellte Formular. Nach Überprüfung der im Formular eingetragenen Informationen, insbesondere des Identitätsnachweises, werden Ihnen die für die Nutzung des SMR erforderlichen Login-Daten übersandt. Ihre jeweiligen Rechercheergebnisse stehen Ihnen nach dem Einloggen in Ihrem virtuellen Postfach zur Verfügung.

2.3 Nutzungsrechte

Dem Nutzer wird ein einfaches Nutzungsrecht an seinen Rechercheergebnissen aus dem SMR eingeräumt. Dem Nutzer ist eine Weitergabe nur im Einzelfall gestattet, wenn und soweit dies nach der Zweckbestimmung erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Weitergabe der Meldedaten gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

Nicht gestattet ist es, die abgerufenen Einwohnermeldedaten zum Aufbau oder zur Erweiterung einer eigenen Adressdatenbank zu nutzen, insbesondere dauerhaft zu speichern, um die Daten für gewerbsmäßige Zwecke (z.B. Adresshandel) zu verwenden.

2.4 Gebühr

Die Gebührenhöhe richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Für eine einfache Melderegisterauskunft ist gemäß § 3 Abs. 2 SächsVwKG i.V.m. dem 10. SächsKVZ Lfd. Nr. 68 Tarifstelle 1.1.3 eine Gebühr in Höhe von 3,80 EUR zu entrichten. Die Gebühr reduziert sich auf 0,76 EUR, wenn keine oder keine eindeutige Identifikation der gesuchten Person im automatisierten Verfahren möglich war oder keine Adressauskunft erteilt werden durfte. Hier wird eine neutrale Antwort gegeben. Es gilt in jedem Fall eine Mindestgebühr von 3,80 EUR je Auftrag. Ein Auftrag kann im Dialogverfahren bis zu zehn Ersuchen um einfache Melderegisterauskunft in Form von Suchprofilen umfassen.

Für eine einfache Melderegisterauskunft aus dem nach § 13 Abs. 2 BMG eingeschränkt verarbeitbaren Meldedatenbestand ist gemäß § 3 SächsVwKG i.V.m. dem 10. SächsKVZ Lfd. Nr. 68 Tarifstelle 1.1.4 eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR zu zahlen.

Eine Gebühr fällt gemäß § 3 SächsVwKG in jedem Falle an, auch wenn eine einfache Melderegisterauskunft kein Ergebnis im Sinne einer Adressauskunft erzielt hat oder das Ergebnis der Auskunft dem Abrufenden schon bekannt ist.

Die bei der Nutzung des Zugangs entstehenden Gebühren sind mit einem der angebotenen elektronischen Zahlverfahren (derzeit PayPal oder Debit-/Kreditkarte von Visa oder Mastercard) zu begleichen. Eine erfolgreiche Zahlung ist Voraussetzung für den Zugriff auf das Bearbeitungsergebnis.

Zugangseröffnung/-Schließung:

Sofern die oben aufgeführten Voraussetzungen für Sie zu erfüllen sind, können Sie sich entweder per Online-Ausweisfunktion direkt am SMR anmelden:

Sächsisches Melderegister - Login-Seite

oder sich bei uns mit dem entsprechenden Formular registrieren lassen:

Registrierungsformular - für private Nutzer
Registrierungsformular - für Unternehmen, Vereine etc.
Administratoren von Organisationen (Unternehmen, Vereine etc.) mit eigener Nutzerkontenverwaltung nutzen bitte folgenden Link, um sich an der Administrationsoberfläche anzumelden:
Login für Administratoren der privaten Abrufer
Für Organisationen mit hohem Anfrageaufkommen steht eine SOAP Webserviceschnittstelle zur Verfügung. Für deren Nutzung muss eine separate Vereinbarung geschlossen werden. Hierzu schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an smr@sakd.de. Unser Serviceteam meldet sich umgehend bei Ihnen.

(Bitte beachten Sie, dass der Zugang bei Inaktivität automatisch gelöscht werden kann. Inaktivität liegt vor, wenn über den Zugang binnen 12 Monate keine Datenabrufe ausgelöst wurden.)